Beschlussvorlage - BV/2019/105-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Fraktion CDU und Freie Wähler schlägt der Stadtvertretung vor, den § 14 Abs 7 der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin wie folgt zu ergänzen:

 

 

(7) Die Mitglieder der Stadtvertretung erhalten, sofern sie keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung empfangen, zusätzlich zur sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 50,00 EUR erhalten.

 

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Sachverhalt

Nach § 14 Abs. 4 der EntschVO M-V ist die Zahlung eines Sockelbetrags zulässig. Als Anerkennung des Aufwandes, welcher im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamtes als Stadtvertreter sollte auch in der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin die Regelung der Entschädigungsverordnung eingefügt werden.

 

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