Beschlussvorlage - BV/2019/085

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 Für den Wegebau Hundehagen – Gemarkungsgrenze Steffenshagen ist ein Antrag auf Gewährung einer Zuweisung auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) vorgesehen für das Jahr 2020 mit folgender Finanzierung:

Gesamtkosten:                                                                                           620.370,25 EUR

beantragte Zuwendung 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben:           465.277,68 EUR

Eigenanteil:                                                                                                155.092,57 EUR

Reduzieren

Sachverhalt

 Es handelt sich bei diesem Vorhaben um einen Weg mit Ortsverbindungsfunktion sowie als Zufahrt zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen. Daher liegt eine intensive Inanspruchnahme durch landwirtschaftliche Fahrzeuge vor.

Die Trasse beginnt unmittelbar vor dem Ortsteil Hundehagen und verläuft bis zur Gemarkungsgrenze Steffenshagen. Die Trassenlänge beträgt 1.100 m.

Es ist die Fahrbahnverbreiterung des i. M. 3,80 m breiten Weges mit einem grundhaften Ausbau des Verbreiterungsbereiches als Asphaltbefestigung vorgesehen.

Die Asphaltdeckschicht der vorhandenen Fahrbahn wird abgefräst. Über die gesamte Fahrbahnbreite (5,50m) wird eine neue Asphaltdeckschicht aufgebracht. Dies entspricht dem Raumbedarf für zwei landwirtschaftliche Fahrzeuge (z.B. Traktoren) im eingeschränkten Begegnungsverkehr.

Die davor und dahinter verlaufende Fahrbahn weist eine Breite von 5,50 m auf. Für die Entwässerung der Verkehrsflächen sind die vorhandenen Straßenentwässerungsgräben zu profilieren.

 

Für das Vorhaben wird ein Antrag auf Gewährung einer Zuweisung auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) gestellt. Die Antragstellung muss bis zum 30.08.2019 erfolgen. Lt. Antragsformular wird der Beschluss der Stadtvertretersitzung zur Finanzierung des Vorhabens benötigt.

Das Vorhaben ist in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 vorzusehen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...