Beschlussvorlage - BV/2023/1180

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. V 417/2023 vom 16.05.2023 der Notariatsverwalterin Laura Henn der Notarstelle Dr. Braunert, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Einhusen, Flur 2, Flurstück 55, Größe 2.659 qm

 

Loading...