Beschlussvorlage - BV/2023/1175

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Altenhagen – Hof“ einschließlich Begründung gemäß Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Mit dem Entwurf soll die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
  3. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß Hauptsatzung der Stadt ortsüblich bekannt zu machen.
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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat am 21.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Altenhagen – Hof“ beschlossen.

 

Planungsziel ist die Umwidmung der ehemaligen LPG-Stallanlagen am östlichen Ortsrand von Altenhagen. Dazu soll die bereits vorhandene Photovoltaikanlage in nördliche Richtung erweitert werden. Straßenbegleitend soll die Wohnbebauung für eine Errichtung von Einfamilienhäusern ergänzt werden.

 

Im Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen im Januar/Februar 2023 mussten Baugrenzen gegenüber Waldflächen zurückgenommen werden. Weitere Hinweise wurden beachtet. Wesentliche Einwände erfolgten nicht. Von Bürgern wurde keine Stellungnahme abgegeben,

 

Ein Umweltbericht, eine FFH-Vorprüfung, ein Artenschutzfachbeitrag und ein Bodengutachten wurden inzwischen erstellt.

 

Das Amt für Raumordnung stimmt der (im Vergleich zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes reduzierten) Wohnbauflächenausweisung und den Photovoltaikanlagen zu.

 

Der Entwurf ist nun regulär öffentlich auszulegen und die Behörden sind nochmals zu beteiligen.

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Anlagen

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