Beschlussvorlage - BV/2023/1125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. 132/2023 vom 07.03.2023 der Notariatsverwalterin Henn der Notarstelle Dr. Braunert, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 7, Flurstücke 2/1 und 2/2, Größe 15 m² und 1.557 m²

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