Beschlussvorlage - BV/2023/1077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es bestehen seitens des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt- und Landschaftsschutz keine Bedenken hinsichtlich der 9. Änderung des F-Plans der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.

 

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Sachverhalt

Der Flächennutzungsplan der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ist seit 1998 wirksam und liegt mittlerweile in der Fassung der 7. Änderung vor.

Anlass der vorliegenden 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sind geänderte städtebauliche Entwicklungsabsichten im Bereich der Doberaner Straße im Osten der Stadt.

Im Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Auffangparkplatz“ in der Aufstellung. Der Flächennutzungsplan wird hier im Parallelverfahren geändert.

Planungsziel der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 ist zum einen die Erweiterung des bereits festgesetzten Parkplatzes. Zum anderen soll nordwestlich des Parkplatzes bzw. der Straße „Schwarzer Weg“ eine Infrastruktureinrichtung etabliert werden, welche in Verbindung mit dem Auffangparklatz ein Angebot für öffentlichen Toiletten, eine Tourist-Information und einen Kinderspielplatz bieten soll. Dafür wird ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Touristenservice“ festgesetzt.

Darüber hinaus soll im Rahmen der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes die zulässige Nutzung für das festgesetzte Sonstige Sondergebiet „Lagerplatz“ erweitert werden.

 

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