Beschlussvorlage - BV/2022/1030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 1705/2022 vom 19.10.2022 der Notarin Dr. Täufer ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Diedrichshagen, Flur 1, Flurstücke 136/3 und 136/30, Größe 511 m² und 944 m²

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