Beschlussvorlage - BV/2022/1022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 27.10.2022 der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin und aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) vom 21.11.20217 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) – alle in der jeweils gültigen Fassung, beschließt die Stadtvertretung:

 

  1. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Brusow“ der Stadt Kröpelin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung, dem Umweltbericht, dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie dem Blendgutachten in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
  2. Die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ werden gemäß § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) als Satzung beschlossen.
  3. Die Genehmigung nach § 10 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.
  4. Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgen durch die Nutzung eines Ökokontos. Der Abbuchungsnachweis der Ökopunkte ist dem Genehmigungsantrag beizufügen.
  5. Die Erteilung der Genehmigung ist durch die Stadt Kröpelin ortsüblich bekannt zu machen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung über die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 i. V. m. § 10a BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Genehmigung und die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  6. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung über die Satzung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Brusow“ der Stadt Kröpelin in Kraft.
Reduzieren

Sachverhalt

In der Stadt Kröpelin soll am Standort ca. 200 Meter nordöstlich des Ortsteils Brusow eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PVA) errichtet werden.

 

Planungsziel der Stadt ist die Schaffung der planungsrechtlichen Bedingungen für die Nutzung von Photovoltaik zur Energieerzeugung und Einspeisung in das öffentliche Netz.

 

Das Plangebiet liegt nordöstlich von Brusow in einem 110 m breiten Streifen entlang der dortigen Bahnstrecke, die Fläche beträgt ca. 2,3 ha. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brusow, Flur 1 und umfasst teilweise das Flurstücke 229.

 

Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich im Norden, im Süden und im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen und im Osten durch die Eisenbahnstrecke Neubukow – Bad Doberan.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 21.04.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde durchgeführt. Der Entwurf lag in der Zeit vom 20.06.2022 bis einschließlich 22.07.2022 aus. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (gemäß § 2 Abs. 2 BauGB) wurde durchgeführt. Stellungnahmen von Bürgern sind in dieser Zeit nicht eingegangen.

 

In der Satzung wurden die Festsetzungen bezüglich der Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung, Boden, Natur und Landschaft angepasst. Außerdem wurden die Angaben zum Brandschutz ergänzt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...