Beschlussvorlage - BV/2022/1016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 1297/2022 vom 29.09.2022 des Notars Dr. U. Braunert ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Wichmannsdorf, Flur 1, Flurstücke und Größe: 

78/3 mit 337 m², 79/3 mit 149 m², 84/4 mit 41 m², 82/5 mit 1.417 m², 82/2 mit 120 m², 83/5 mit 66 m²

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