Beschlussvorlage - BV/2022/1011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 1624/2022 vom 27.09.2022 des Notars Dr. B. Pelke ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Jennewitz, Flur 2, Flurstück 7, Größe 2.470 m² 

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