Informationsvorlage - BV/2022/989

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Kröpelin hat das Bahnhofsgebäude gekauft. Seit dem 01.01.2022 steht es in der Verwaltung der Stadt Kröpelin.

 

Für die weitere Planung (Haushaltsplanung, Umbauplanungen, Einwerbung von Fördermittel) ist es notwendig, für das Gebäude ein Nutzungskonzept zu erarbeiten.

 

Der Um- und Ausbau des Objektes könnte z. B. auch als Starterprojekt bei der Leader-Förderperiode 2024-2027 angemeldet werden. Die Einreichung des Projektideenbogens ist bis zum 30.09.2022 abzugeben.

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Anlagen

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