Beschlussvorlage - BV/2022/977

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 2015/2022 vom 29.08.2022 des Notars R. B. Gaentzsch ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

Reduzieren

Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Einhusen, Flur 2, Flurstück 36, Größe 2.133 m² dav. Teilfläche von ca. 1.000 m² 

Loading...