Beschlussvorlage - BV/2022/974

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr:  1095/2022 vom 22.08.2022 des Notars Dr. Braunert ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Sachverhalt

 Kaufgegenstand: Gemarkung Brusow, Flur 1, Flurstücke 162, 262, 265, 290, 292, 378/2, 200, 313/2

zur Größe von 59.785 m², 75.109 m², 11.586 m², 76.443 m²

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