Beschlussvorlage - BV/2022/965

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 1326/2022 vom 03.08.2022 des Notars Dr. Pelke ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird. 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Jennewitz, Flur 3, Flurstück 57/8, Größe 1.212 m² 

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