Beschlussvorlage - BV/2022/907

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die zweckgebundene Spende in Höhe von 1.400,00 EUR anzunehmen.

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Sachverhalt

Gemäß § 44 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben im eigenen Wirkungskreis Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Die Firma Framm Bürotechnik hat am 18.05.2022 1.400,00 EUR für die FFW Kröpelin zur Anschaffung eines neuen Kopiergeräts gespendet. 

 

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