Beschlussvorlage - BV/2022/872

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 365/2022 vom 08.04.2022 der Notarin Anne Hilse-Bergatt ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 12, Flurstück 631/1, Größe 127 m² 

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