Beschlussvorlage - BV/2022/860

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen des Produktsachkontos 361000.3100.541430 / 741430 in Höhe von 26.769,00 €.

 

Die Deckung erfolgt aus nicht gebundenen liquiden Mitteln.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Kröpelin ist gemäß §17 Abs.1 KiföG M-V mit zur Finanzierung der Kosten in Kindertageseinrichtungen für Kinder die in Ihrem Gebiet wohnen verpflichtet.

Für den Bereich Kindergarten / Kinderkrippe / Hort an den sonstigen privaten Bereich ergaben sich im Haushaltsjahr 2021 Kosten in Höhe von 703.769,00 EUR (PSK 361000-3100-525590 / 72559.

Geplant waren Kosten in Höhe von 677.000,00 EUR. Der Planansatz beruhte auf Schätzungen aus den Vorjahren. Die überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in diesem Bereich betragen 26.769,00 EUR.

Die Mehraufwendungen sind durch höhere Fallzahlen und gestiegene Platzkosten begründet.(von 149,33 EUR auf 152,76 EUR pro Kind)

Die Deckung erfolgt aus nicht gebundenen liquiden Mitteln.

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