Beschlussvorlage - BV/2022/790

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 149/2022 vom 26.01.2022 des Notars DR. Jur. Bernhard Pelke ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Detershagen, Flur 2, Flurstücke 4/1 und 6/3, Größe 824 m² und 677 m²

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