Beschlussvorlage - BV/2021/774

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretersitzung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 1779/2021 vom 10.12.2021 des Notar Dr. Braunert ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Brusow, Flur 1, Flurstück 278/1, Größe 3.380 m²

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