Beschlussvorlage - BV/2021/774

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretersitzung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 1779/2021 vom 10.12.2021 des Notar Dr. Braunert ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

Reduzieren

Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Brusow, Flur 1, Flurstück 278/1, Größe 3.380 m²

Loading...