Beschlussvorlage - BV/2021/773

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretersitzung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 1804/2021 vom 13.12.2021 des Notar Dr. Braunert ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Wichmannsdorf, Flur 1, Flurstück 85/4, Größe 10 m²

Flurstück 85/5, Größe 1.866 m²

Flurstück 86/2, Größe   110 m²

 

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