Beschlussvorlage - BV/2023/1210

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. 392/2023 vom 27.06.2023 des Notars Kay-Niklas Elsaesser, Northeim, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 12, Flurstück 779, Größe 144 qm

 

Es wurde im Rahmen eines Umlaufverfahrens über den o.g. Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

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