Beschlussvorlage - BV/2019/105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin vom 20.11.2012.

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Sachverhalt

Am 06.06.2019 wurde eine neue Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung - EntschVO M-V) erlassen. Diese dient dazu dem ehrenamtlichen Engagement mehr anzuerkennen. Die Höchstsätze für die funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen aller ehrenamtlich Tätigen in den kommunalen Körperschaften werden um rund 20 Prozent angehoben. Zusätzlich angehoben werden die Höchstsätze für ehrenamtliche Bürgermeister- und Amtsvorsteher aufgrund eines gestiegenen Zeitaufwands für die Ausübung des Ehrenamtes, der weiterhin bestehenden Sozialversicherungspflicht und in Ansehung des persönlichen Haftungsrisikos.

Die Erhöhung umfasst auch die Entschädigungen der Gemeindevertreter und Kreistagsmitglieder. Statt einer Erhöhung des Sitzungsgeldes wird hier ein monatlicher Sockelbetrag neu eingeführt, der nach Einwohnergrenzen differenziert. Davon wird aber im vorliegenden Entwurf kein Gebrauch gemacht.

 

Der vorliegende Entwurf orientiert sich, an den bisherigen Sätzen und wurde entsprechend angepasst.

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