Beschlussvorlage - BV/2019/101
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V zum 31.12.2016 der Stadt Kröpelin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Sylvia-Marina Kühl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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12.09.2019
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Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin genehmigt die Haushaltsüberschreitungen für das
Haushaltsjahr 2016 gemäß beigefügter Anlage.
2. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüften Jahresabschluss der Stadt Kröpelin zum 31.12. 2016 fest.
.
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Kröpelin zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Bestätigungsvermerks und der Vollständigkeitserklärung ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen können.
Die Bilanz beträgt 42.064.933,46 €
Das Eigenkapital beträgt 27.242.658,52 €
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen2016 beträgt 238.829,47 €
Das Jahresergebnis 2016 beträgt 238.829,47 €
Die Finanzrechnung weist für 2016 einen Finanzmittelüberschuss aus von 938.565,09 €
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.
Die Haushaltsüberschreitungen wurden vom zuständigen Gremium geprüft und betragen 555.717,68 € siehe Anlage.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seinen Sitzungen am 05.03.2019 die Belege geprüft und am 03.09.2019 beschlossen, der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2016 zu empfehlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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öffentlich
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17,7 MB
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3
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öffentlich
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5,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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915,6 kB
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5
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öffentlich
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317,1 kB
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