Beschlussvorlage - BV/2023/1223

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: 1167/2023 vom 10.08.2023 des Notars Dr. jur. Bernhard Pelke, Rostock, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Klein Nienhagen, Flur 1, Flurstücke 109/2, 107/1, 108/1, 106/1

 

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