Beschlussvorlage - BV/2023/1231

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt für die Stadt Kröpelin mit seinen Ortsteilen eine Kommunale Wärmeplanung aufzulegen.

Ein entsprechender Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung ist zu stellen.

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Sachverhalt

Für Umstellung der Erzeugung von Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme aus fossilen auf erneuerbare Energien und unvermeidbarer Abwärme bis spätestens zum Jahr 2045 sind die bisher in Deutschland unternommenen Schritte und getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend. 

 

Der Entwurf für ein Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) sieht vor, dass auch Gemeinden kleiner 10.000 Einwohner zur Erstellung einer Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 verpflichtet werden sollen. Diesem Entwurf wurde durch das Bundeskabinett zugestimmt.

 

Vom Bund werden Gelder zur Erstellung der Wärmeplanungen zur Verfügung gestellt. 

Die jetzige Förderquote beträgt 90 %. 

 

Die Stadt Kröpelin hat einen entsprechenden Antrag auf Förderung gestellt.  

 

Gesamtkosten:                      85.850,00 Euro

Förderung                              77.265,00 Euro

Eigenmittel                              8.585,00 Euro

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Anlagen

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