Beschlussvorlage - BV/2023/1231
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Wärmeplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Bau, Planung, Umwelt und Landschaftsschutz
- Bearbeiter:
- Jana Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt und Landschaftsschutz
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Vorberatung
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04.09.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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14.09.2023
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Erledigt
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Ortsrat Altenhagen
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Kenntnisnahme
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11.09.2023
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Erledigt
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Ortsrat Schmadebeck
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Kenntnisnahme
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11.09.2023
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Erledigt
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Ortsrat Jennewitz
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Kenntnisnahme
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12.09.2023
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Sachverhalt
Für Umstellung der Erzeugung von Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme aus fossilen auf erneuerbare Energien und unvermeidbarer Abwärme bis spätestens zum Jahr 2045 sind die bisher in Deutschland unternommenen Schritte und getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend.
Der Entwurf für ein Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) sieht vor, dass auch Gemeinden kleiner 10.000 Einwohner zur Erstellung einer Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 verpflichtet werden sollen. Diesem Entwurf wurde durch das Bundeskabinett zugestimmt.
Vom Bund werden Gelder zur Erstellung der Wärmeplanungen zur Verfügung gestellt.
Die jetzige Förderquote beträgt 90 %.
Die Stadt Kröpelin hat einen entsprechenden Antrag auf Förderung gestellt.
Gesamtkosten: 85.850,00 Euro
Förderung 77.265,00 Euro
Eigenmittel 8.585,00 Euro
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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96,5 kB
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