Beschlussvorlage - BV/2023/1221

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es bestehen seitens des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Planung,

Umwelt- und Landschaftsschutz keine Bedenken hinsichtlich des B-Plans Nr. 10 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Wohnquartier Waterkant“.

 

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Sachverhalt

Das Planungsziel besteht in der Umnutzung des Technikstützpunktes der Landwirtschaftlichen Lohn GmbH Waterkant aus Kröpelin zu einem Wohngebiet. Es ist vorgesehen, Mietwohnungen in zwei- bis dreigeschossigen Wohngebäuden zu errichten, die sich speziell an den Bedarf der Kühlungsborner Bevölkerung richten und insbesondere die Wohnbedürfnisse der Angestellten in Hotellerie, Gastronomie und in der Landwirtschaft berücksichtigen. Es besteht aktuell ein signifikanter Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen für die einheimische Bevölkerung. Ferien- oder Zweitwohnungen sind daher ausgeschlossen.

 

Das Plangebiet mit einer Größe von rd. 1,4 ha liegt in Kühlungsborn-Ost, nördlich des Pfarrweges und östlich der Schlossstraße, umfassend das Grundstück Schlossstraße 21b mit den Flurstücken 414/15, 413/4, 413/3 und 403/60 der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn.

 

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Anlagen

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