Beschlussvorlage - BV/2023/1190

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UVZ-Nr. 141/2023 vom 26.05.2023 des Notars Reinhard Finck, Bad Bramstedt, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Brusow, Flur 1, Flurstück 226/16, Größe 1.745 qm

 

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