Beschlussvorlage - BV/2023/1179

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. 690/2023 vom 11.05.2023 des Notars Dr. jur. Bernhard Pelke, Rostock, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Einhusen, Flur 2, Flurstück 51, Größe 1.930 m²

 

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