Beschlussvorlage - BV/2023/1177

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. V 362/2023 vom 02.05.2023 der Notariatsverwalterin Laura Henn der Notarstelle Dr. Braunert, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Brusow, Flur 1, Flurstück 218/3, Größe 1.048 qm

 

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