Beschlussvorlage - BV/2022/101-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Antrag der Apollo Einhusen GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „PVA Einhusen“ gemäß § 12 Abs. 1 BauGB. Der Planungsraum umfasst folgendes Grundstück:

Gemarkung Einhusen, Flur 2, Flurstück 61.

 

  1. Ziel des o. g. Bebauungsplanes soll sein:
  • Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO auf einer rund 10 ha großen Fläche gemäß beigefügter Kartendarstellung,
  • Errichtung und Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
  • Herstellung der Erschließung mit allen erforderlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen.
  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
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Sachverhalt

Die Assetseeds GmbH plant die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage (PVA) im Bereich des Ortsteiles Einhusen entsprechend der Kartendarstellung.

 

Zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen sowie zur Tragung der Kosten wird ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag bzw. Durchführungsvertrag nach dem BauGB zwischen der Stadt Kröpelin und dem Vorhabenträger geschlossen.

 

Mit Mail vom 18.10.2022 hat der Vorhabenträger gebeten, den Namen auf

Apollo Einhusen GmbH

umzustellen.

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Anlagen

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