Beschlussvorlage - BV/2023/1121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt und Landschaftsschutz hat keine Bedenken gegen die 4. Änderung und Ergänzung des B-Plans Nr.1 „An der Ostsee“.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Wittenbeck verfügt seit, dem Februar 1996 über den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1 „An der Ostsee".

Dieser wurde fast vollständig realisiert. Das Gebiet wurde erschlossen, Verkehrsanlagen wurden errichtet, sämtliche Ver- und Entsorgungsanlagen wurden hergestellt.

 

Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt eine Flächenarrondierung mit dem Ziel, ein zusätzliches Baugrundstück für eine Bebauung planungsrechtlich vorzubereiten. Die Planänderungs- und Ergänzungsfläche beträgt ca. 900 m².

 

Die weitere Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Wohnnutzung zu schaffen.

 

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Anlagen

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