Beschlussvorlage - BV/2023/1079-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Kröpelin (Kurabgabesatzung)

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin stimmt der ihr vorgelegten Kalkulation für die Kurabgabe in der Stadt Kröpelin zu.

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Sachverhalt

Die Stadt Kröpelin erhebt zur (anteiligen) Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen eine Kurabgabe.

 

Grundlage ist die entsprechende Kalkulation. Aufgrund der Kalkulation wird die Kurabgabe 2,25 EUR täglich und 67,50 EUR jährlich betragen.

 

Nach den Beratungen im Finanzausschuss am 17.01.2023 und Gewerbeausschuss am 18.01.2023 wurde die Kalkulation nochmal überarbeitet und die Kurabgabesatzung entsprechend überarbeitet.

Aufgrund der überarbeiteten Kalkualtion wird die Kurabgabe mit 1,50 EUR täglich und 45,00 EUR jährlich betragen

 

 

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Anlagen

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