Beschlussvorlage - BV/2023/1085
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichtigung Haushaltssatzung 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Anja Lindemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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23.02.2023
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Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Aufhebung des Beschlusses BV/2022/1047.
- Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2023 und den Haushaltsplan mit den Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2023
Sachverhalt
Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 23.02.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt auf |
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einen Gesamtbetrag der Erträge von |
8.389.700 EUR |
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einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
9.548.900 EUR |
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ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
-453.100 EUR |
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2. im Finanzhaushalt auf |
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a) |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
7.761.500 EUR |
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einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von |
8.312.400 EUR |
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einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von |
-550.900 EUR |
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b) |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
1.011.100 EUR |
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einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
3.370.700 EUR |
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einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
-2.359.600 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR.
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahme
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer
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a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
316 v. H. |
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b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
330 v. H. |
2. |
Gewerbesteuer auf |
300 v. H. |
§ 6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 32,2993 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7
Weitere Vorschriften
Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 liegen nicht vor.
Nachrichtliche Angaben:
1. |
Zum Ergebnishaushalt |
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Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
2.142.618 EUR |
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2. |
Zum Finanzhaushalt |
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Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
4.831.845 EUR |
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3. |
Zum Eigenkapital |
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Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
30.015.056 EUR |
Kröpelin, den 23.02.2023
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Ort, Datum Gutteck
Bürgermeister
Siegel
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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