Beschlussvorlage - BV/2023/1079

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Kröpelin (Kurabgabesatzung)

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin stimmt der ihr vorgelegten Kalkulation für die Kurabgabe in der Stadt Kröpelin zu.

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Sachverhalt

Die Stadt Kröpelin erhebt zur (anteiligen) Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen eine Kurabgabe.

 

Grundlage ist die entsprechende Kalkulation. Aufgrund der Kalkulation wird die Kurabgabe 2,25 EUR täglich und 67,50 EUR jährlich betragen.

 

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Anlagen

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