Beschlussvorlage - BV/2022/1047
Grunddaten
- Betreff:
- 
Haushaltssatzung und Haushaltsplan Stadt Kröpelin Haushaltsjahr 2023 
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Anja Lindemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
 |  | Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften | Entscheidung |  | 
|  | 29.11.2022 | |||
| 
●
Erledigt
 |  | Stadtvertretung | Entscheidung |  | 
|  | 14.12.2022 | 
Sachverhalt
Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 15.12.2022 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. im Ergebnishaushalt auf | 
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 | einen Gesamtbetrag der Erträge von | 8.389.700 EUR | 
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 | einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 9.548.900 EUR | 
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 | ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -453.100 EUR | 
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| 2. im Finanzhaushalt auf | 
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 7.761.500 EUR | 
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 | einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 8.225.300 EUR | 
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 | einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -550.900 EUR | 
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.011.100 EUR | 
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 | einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 3.393.700 EUR | 
| 
 | einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -2.382.600 EUR | 
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR.
					 1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
				
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer 
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 | a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 
 316 v. H. | 
| 
 | b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 
 330 v. H. | 
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 2. | 
 Gewerbesteuer auf | 
 300 v. H. | |
§ 6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 30,404 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7
Weitere Vorschriften
Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 liegen nicht vor.
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | 
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 | Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.142.618 EUR | 
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| 2. | Zum Finanzhaushalt | 
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 | Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 4.831.845 EUR | 
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| 3. | Zum Eigenkapital | 
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 | Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 30.015.056 EUR | 
Kröpelin, den 16.12.2022
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Ort, Datum Gutteck
Bürgermeister
Siegel
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 2 | (wie Dokument) | 5,9 MB | |||
| 3 | (wie Dokument) | 1,2 MB | 
