Beschlussvorlage - BV/2022/1055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die zweckgebundene Spende i.H.v. 2.000 EUR anzunehmen.

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Sachverhalt

Gemäß § 44 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben im eigenen Wirkungskreis Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

 

Die Jagdgenossenschaft Altenhagen spendet 2.000 EUR und trägt somit ein Teil der Kosten zur Errichtung einer Rasthütte am Teich in Klein Nienhagen.

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Anlagen

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