Beschlussvorlage - BV/2022/1048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 1289/2022 vom 11.11.2022 der Notarin Claudia Nagy ein Vorkaufsrecht nach § 28 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird. 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 8, Flurstücke 13 und 14, Größe: 8.510 m² und 5.755 m²

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