Beschlussvorlage - BV/2022/1042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 1410/2022 vom 03.11.2022 des Notars Dr. U. Braunert ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird. 

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Sachverhalt

 Kaufgegenstand: Gemarkung Altenhagen, Flur 1, Flurstücke 224, 34, 1/55 MEA 266/2, 266/5 und 82, Größe: 5.073 m², 66.842 m², 40 m², 284.522 m² und 404 m²

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