Beschlussvorlage - BV/2019/099

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  Der Hauptausschuss der Stadt Kröpelin beschließt die Annahme der zweckgebundenen Spenden gemäß §44 KV M-V, aufgeführt in der Anlage 1. 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben im eigenen Wirkungskreis Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

Über die Annahme von Einzelspenden über 1000 EUR entscheidet die Stadtvertretung, bis 1000 EUR gemäß Hauptsatzung der Hauptausschuss.

Für die Ausrichtung des Kindertages wurden zweckgebundene Spendengelder eingeworben.
 

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