Beschlussvorlage - BV/2022/986
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportplatz Schulstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Bau, Planung, Umwelt und Landschaftsschutz
- Bearbeiter:
- Jana Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt und Landschaftsschutz
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Entscheidung
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19.09.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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28.09.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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25.10.2022
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Sachverhalt
Auf der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt und Landschaftsschutz am 27.06.2022 wurde sich dafür ausgesprochen, den Sportplatz Schulstraße zu ertüchtigen.
Dafür sollte ein Angebot von einer Firma, die sich mit Sportplatzbau auskennt, eingeholt und die Fördermöglichkeiten geprüft werden.
Das Angebot der Rostocker Galabau beläuft sich aus 1,2 Mio. Euro.
Fördermöglichkeiten
Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (Sportstättenbaurichtlinie – SportstbRL M-V) (Die Richtlinie wird derzeit überarbeitet, so dass die Angaben als vorläufig zu bewerten sind.)
Mögliche Förderhöhen von 40 %, maximal 300.000 Euro der zuwendungsfähigen Ausgaben
davon 60 % ELER-Mittel
und 40 % Kofinanzierungsmittel aus öffentlichen Mitteln.
Antragsverfahren
Der Vorhabenträger legt dem Ministerium für Inneres und Sport zunächst einen formlosen Informationsantrag mit folgenden Angaben vor:
- Beschreibung der geplanten Baumaßnahmen
- Vorgesehenes Finanzierungskonzept auf der Basis einer Kostenschätzung
- Darstellung des Nutzerkreises der Sportanlage
- Geplanter Realisierungszeitraum
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse.
Der Antrag ist bis zum 30. November für das jeweilige Folgejahr einzureichen.
Das Ministerium für Inneres und Sport prüft die Förderwürdigkeit und Finanzierbarkeit der geplanten Baumaßnahme und führt ggf. mit dem Antragsteller Planungsabsprachen durch. Dabei werden auch Festlegungen zur Mitwirkung baufachlicher Stellen getroffen. Nach Entscheidung des Ministeriums für Inneres und Sport über die Auswahl der zu fördernden Vorhaben werden das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern und der Vorhabenträger schriftlich über das Ergebnis unterrichtet. Der Vorhabenträger stellt sodann einen vollständigen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung.
Für die Ausstattung z. B. Flutlichtanlage, Tribüne etc. kann auch ein Antrag bei LEADER gestellt werden. Die Förderrichtlinie für die Förderperiode 2024 – 2027 wird derzeit erarbeitet. Bis zum 30.09.2022 können Projektideen mit der Umsetzung ab 2024 gemeldet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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(wie Dokument)
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734,3 kB
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