Beschlussvorlage - BV/2022/1004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die 2. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Kröpelin gemäß Anlage.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt diese auszufertigen und bekannt zu machen.
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Sachverhalt

Gemäß § 4 Nr. 12 Buchstabe C Satz 2 UstG ist die Vermietung von Flächen zum Abstellen von Fahrzeugen eine umsatzsteuerpflichtige Leistung.

 

Die Gebührenordnung ist dahingehend anzupassen, der aktuelle Gebührentarif wurde dahingehend erhöht und in Anbetracht der möglichen Stückelung des Parkautomaten angepasst.

 

Den Gebührentarif entnehmen Sie bitte der Anlage.

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Anlagen

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