Beschlussvorlage - BV/2022/984

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: N 967/2022 vom 05.09.2022 der Notarin C. Nagy ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Sachverhalt

 Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 4, Flurstück 265, Größe 6.205 m²

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