Beschlussvorlage - BV/2022/968

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: N 892/2022 vom 17.08.2022 der Notarin C. Nagy ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird. 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Detershagen, Flur 2, Flurstück 30, Größe 2.527 m² 

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