Beschlussvorlage - BV/2022/963
Grunddaten
- Betreff:
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Verwendung des positiven Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen gem. § 12 Nr. 4 GemHVO-Doppik M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Anja Lindemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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01.09.2022
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Beschlussvorschlag
Der positive Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes des Jahres 2022 wird gemäß § 12 Nummer 4 GemHVO-Doppik M-V zur Deckung der erhöhten Kosten einzelner Maßnahmen verwendet:
- Mehraufwendungen i.H.v. 5.833,98 EUR Errichtung eines Zaunes an rund um das Kitagelände „Pusteblume“.
- Mehraufwendung i.H.v. 3.911,53 EUR Spielplatzerweiterung Schulstraße
- Mehraufwendung i.H.v. 12.215,14 EUR Spielplatzerweiterung Straße des Friedens und Auf dem Kamp
- Mehraufwendung i.H.v. 6.235,60 EUR Bauhof Container
- Mehraufwendungen i.H.v. 11.264,72 EUR Erhöhte Kosten Atemschutzgeräte für die Feuerwehr
- Mehraufwendungen i.H.v. ca. 130.000 EUR Baumaßnahme In den Hören
Sachverhalt
Nach der Prüfung der Haushaltssatzung durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock wurde speziell auf den § 12 Nummer 4 GemHVO-Doppik M-V hingewiesen, welcher durch die 1. Änderung der Verwaltungsvorschrift zum GemHVO-Doppik M-V vom 26.11.2020 hinweist, dass in Bezug auf § 12 Nummer 4 GemHVO-Doppik M-V bei einem positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen dessen vorgesehene Verwendung dargestellt werden soll.
Durch das Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V wurde hingewiesen, wenn diese Planung nicht über den Haushalt erfolgte ausnahmsweise ein Beschluss der Stadtvertretung für das Jahr 2022 gefasst werden kann.
Soweit die Voraussetzungen nach § 12 Nr. 4 GemHVO-Doppik M-V vorliegen („Ergibt sich im Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nummer 39 GemHVO-Doppik M-V) kann dieser zur Finanzierung von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in Haushaltsfolgejahren benötigt wird.
Da in der Finanzrechnung des Haushaltsplanes 2022 der Stadt Kröpelin ist ein positiver Saldo i.H.v. 5.330.538,00 EUR vorliegt, ist die Stadt Kröpelin gem. § 12 Nr. 4 GemHVO-Doppik M-V verpflichtet, die geplante Verwendung im Vorbericht zum Haushaltsplan darzustellen.
Wenn diese Darstellung im Jahr 2022 nicht erfolgt ist, wird dies grundsätzlich rechtsaufsichtlich nicht beanstandet, wenn zur Wahrung des Etatrechts lediglich ein Einzelbeschluss der Stadtvertretung zur o.g. Verwendung des positiven Saldos gefasst wird.