Beschlussvorlage - BV/2022/939

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es bestehen seitens des Bauausschusses keine Bedenken, bzw. Anregungen bzgl. des Bebauungsplanes Nr. 24, 1. Änderung „Auffangparkplatz“.

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 16.09.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des B-Plans Nr. 24 "Auffangparkplatz" beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 30.09.2021 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn. In den Jahren 2008 / 2009 wurde ein Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des B-Plans Nr. 24 durchgeführt. Die Stadt hat mit diesem B-Plan die planungsrechtliche Grundlage für einen Parkplatz im östlichen Eingangsbereich der Stadt Ostseebad Kühlungsborn geschaffen. Auf einer ca. 7.500 m² großen Fläche sollte eine Stellplatzanlage für Nutzer und Besucher des Bootshafen und seiner landseitigen Einrichtungen entstehen. Die Parkfläche sollte ca. 240 PKW-Stellplätze ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan ist auch das Planungsrecht für die vorhandene Wohnbebauung auf der Südseite des Wittenbecker Landweges aufgenommen worden und um zwei zusätzliche (mögliche) Wohngebäude erweitert worden. Auch das vorhandene Baustofflager wurde in den B-Plan aufgenommen.

 

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Anlagen

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