Beschlussvorlage - BV/2022/924

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 795/2022 vom 01.06.2022 des Notars Dr. Braunert ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird. 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 12, Flurstücke 107/7, 107/8, 108/3, Größe 628 m², 336 m², 486 m² 

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