Beschlussvorlage - BV/2022/909

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt, die Entscheidung, welche lt. Hauptsatzung in die Wertgrenzen des Hauptausschusses fällt an sich zu ziehen.

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Annahme der Einzelspenden für das Kinderfest 2022 gemäß der Anlage 1.

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Sachverhalt

Gemäß § 44 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben im eigenen Wirkungskreis Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

 

Über die Annahme von Einzelspenden über 1000 EUR entscheidet die Stadtvertretung, bis 1000 EUR gemäß Hauptsatzung der Hauptausschuss.

Gemäß der Anlage 1 wurden Stand 02.06.2022 - 4.710,00 EUR für das Kinderfest gespendet.

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