Beschlussvorlage - BV/2022/889

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 584/2022 vom 27.04.2022 des Notars Dr. U. Braunert ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Wichmannsdorf, Flur 1,

Flurstück 87/2, Größe 2226 m², dav. Teilfläche ca. 773 m²

Flurstück 89/3, Größe 146 m²

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